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   BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80   

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https://dejure.org/1980,5443
BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80 (https://dejure.org/1980,5443)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1980 - 6 B 113.80 (https://dejure.org/1980,5443)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1980 - 6 B 113.80 (https://dejure.org/1980,5443)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 4 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Diese Rechtsprechung ist aber insoweit überholt und daher als Anknüpfungspunkt für eine Abweichungsrüge ungeeignet, als das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, daß § 818 Abs. 4 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nur unter bestimmten (engen) Voraussetzungen nicht ausschließt (BVerwGE 24, 92 [102]; 25, 291 [297 f.]; 30, 296 [298.f.]).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Diese Rechtsprechung ist aber insoweit überholt und daher als Anknüpfungspunkt für eine Abweichungsrüge ungeeignet, als das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, daß § 818 Abs. 4 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nur unter bestimmten (engen) Voraussetzungen nicht ausschließt (BVerwGE 24, 92 [102]; 25, 291 [297 f.]; 30, 296 [298.f.]).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 232 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 232 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche darüber hinaus auch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - (BVerwGE 32, 228 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 40) ab, greift ebenfalls nicht durch.
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Zu Unrecht sieht die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. Dezember 1960 - BVerwG 6 C 65.57 - (BVerwGE 11, 233) darin, daß das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, § 818 Abs. 4 BGB schließe die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung aus.
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Diese Rechtsprechung ist aber insoweit überholt und daher als Anknüpfungspunkt für eine Abweichungsrüge ungeeignet, als das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, daß § 818 Abs. 4 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nur unter bestimmten (engen) Voraussetzungen nicht ausschließt (BVerwGE 24, 92 [102]; 25, 291 [297 f.]; 30, 296 [298.f.]).
  • BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
    Zu Unrecht sieht die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. Dezember 1960 - BVerwG 6 C 65.57 - (BVerwGE 11, 233) darin, daß das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, § 818 Abs. 4 BGB schließe die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung aus.
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