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BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 4 BGB
Verfahrensgang
- VG Minden, 29.08.1978 - 4 K 184/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1980 - 6 A 2309/78
- BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Diese Rechtsprechung ist aber insoweit überholt und daher als Anknüpfungspunkt für eine Abweichungsrüge ungeeignet, als das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, daß § 818 Abs. 4 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nur unter bestimmten (engen) Voraussetzungen nicht ausschließt (BVerwGE 24, 92 [102]; 25, 291 [297 f.]; 30, 296 [298.f.]). - BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Diese Rechtsprechung ist aber insoweit überholt und daher als Anknüpfungspunkt für eine Abweichungsrüge ungeeignet, als das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, daß § 818 Abs. 4 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nur unter bestimmten (engen) Voraussetzungen nicht ausschließt (BVerwGE 24, 92 [102]; 25, 291 [297 f.]; 30, 296 [298.f.]). - BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 232 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] m.w.N.).
- BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 232 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] m.w.N.). - BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche darüber hinaus auch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - (BVerwGE 32, 228 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 40) ab, greift ebenfalls nicht durch. - BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Zu Unrecht sieht die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. Dezember 1960 - BVerwG 6 C 65.57 - (BVerwGE 11, 233) darin, daß das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, § 818 Abs. 4 BGB schließe die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung aus. - BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66
Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Diese Rechtsprechung ist aber insoweit überholt und daher als Anknüpfungspunkt für eine Abweichungsrüge ungeeignet, als das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, daß § 818 Abs. 4 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nur unter bestimmten (engen) Voraussetzungen nicht ausschließt (BVerwGE 24, 92 [102]; 25, 291 [297 f.]; 30, 296 [298.f.]). - BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
Auszug aus BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Zu Unrecht sieht die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. Dezember 1960 - BVerwG 6 C 65.57 - (BVerwGE 11, 233) darin, daß das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, § 818 Abs. 4 BGB schließe die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung aus.